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IHK-Praxis

Konzessionsabgaben 2024

Das Bundesamt für Statistik (destatis) hat Mitte November 2023 die vorläufigen, deutlich gestiegenen Werte der Durchschnittserlöse bei Gas (7,41 Cent/kWh) und Strom (21,04 Cent/kWh) bekannt gegeben. Sie dienen als Grenzpreise zur Berechnung der Konzessionsabgabe.

Sondervertragskunden können von deutlich reduzierten Konzessionsabgaben profitieren. Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung möglich. Denn Konzessionsabgaben dürfen für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis liegt.

   

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