Klima & Energie
Solarpaket I verabschiedet
Nach langem Hin- und Her in der Ampelkoalition haben Bundestag und Bundesrat Ende April 2024 das “Solarpaket I” verabschiedet. Das Gesetzespaket ändert das Erneuerbare-Energien-Gesetz und anderer Rechtsvorschriften.
Mit den neuen Regelungen sollen vor allem bürokratische Hemmisse für Photovoltaik auf Gewerbedächern, Wohngebäuden und Freiflächen abgebaut werden und die Rahmenbedingungen für den Betrieb verbessert werden.
So soll für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern die Förderung um 1,5 ct/kWh erhöht werden. Schwellenwerte zur Direktvermarktungspflicht werden angehoben. Anlagenzertifikate sind erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich. Die “Anlagenzusammenfassung” wird vereinfacht.
Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen. Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.
Für PV-Freiflächenanlagen wird die Flächenkulisse ausgeweitet und für geförderte PV-Freiflächenanlagen bundesweit einheitliche und gut umsetzbare Mindestkriterien zur Naturverträglichkeit eingeführt. Um besondere Solaranlagen wie Agri-, Floating-, Moor- oder Parkplatz-PV zu fördern, wird es ein eigenes Untersegment in den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen geben.
Über die Photovoltaik hinaus enthält das "Solarpaket I" Neuerungen für den Ausbau weiterer erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft an Land und auf See sowie der Biomasse.