IHK-Praxis
Mautpflichterweiterung ab 01.07.2024
Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Was ist wichtig für Unternehmen?
Eine Mautpflicht ab 1. Juli 2024 besteht nach wie vor nicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Hier greift die sogenannte "Handwerkerausnahme".
Kommt für Ihr Fahrzeug eine entsprechende Ausnahme von der Maut in Frage, kann trotzdem eine entsprechende Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect sinnvoll sein. Bei Kontrollen erspart man sich unter Umständen Erklärungsbedarf. Unter www.toll-collect.de finden Sie auch weitere Beispiele für freigestellte Fahrzeuge und Informationen zur Registrierung. Sofern eine Mautpflicht besteht, erfolgt die Abrechnung über eine On Board Unit (OBU).