IHK-Praxis
Forschungszulage steigt erheblich
Steuerrückerstattung für Innovationsaufwendungen
Mit der Verkündung des Wachstumschancengesetz wird unter anderem die steuerliche Forschungsförderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erheblich ausgeweitet. So steigt die Bemessungsgrundlage für aktuelle Forschungs- und Entwicklungsafwendungen auf 10 Millionen Euro jährlich. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) steigt die Forschungszulage von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle anderen Unternehmen erhalten weiterhin eine Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent.
Mit der Forschungszulage können Unternehmen für ihre Innovationsaufwendungen rückwirkend bis 1. Januar 2020 eine Steuerrückerstattung beantragen.