Klima & Energie
Erleichterungen für PV-Anlagen
In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I sind im Mai die erste und zweite Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
Aus den Verordnungen ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber. So wird mit der Änderung der NELEV eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen, damit Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierter Gesamtleistung , die einen Netzanschluss begehren, auf die bisher verpflichtende aufwändige Anlagenzertifizierung verzichten können.
Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen müssen sich in einem neu geschaffenen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registrieren und ab 1. Februar Einheiten- oder Komponentenzertifikate übermitteln.
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