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Klima & Energie

Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, die im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden aufweisen, ihre Abwärmepotenziale zu ermitteln und bis 1. Januar 2025 an die Plattform für Abwärme zu übermitteln. Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat dazu ein aktualisiertes „Merkblatt für die Plattform für Abwärme“ veröffentlicht. Um den Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren, werden Bagatellgrenzen für die zu erfassenden Abwärmepotenziale eingeführt.

   

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