Lippe Wissen und Wirtschaft

Fokus

Alles was Recht ist

Die Geschichte ist fast kaum zu glauben, ist aber so tatsächlich einem IHK-Mitgliedsunternehmen passiert: Ein Mitarbeiter begeht einen sehr schweren Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag. Für die Geschäftsführung ist klar, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden kann, weil sie mit weiteren Verstößen rechnen muss. Die außerordentliche Kündigung wird per Einschreiben zugestellt, das Unternehmen erhält das Zustellprotokoll. Die Geschäftsführung glaubt, dass die Zustellung gelungen sei. Vor dem Arbeitsgericht kommt dann der Knall: Der Anwalt des Arbeitnehmers trägt vor, dass der Arbeitnehmer zwar ein Einschreiben erhalten habe, bestreite aber, dass sich in dem Umschlag tatsächlich eine Kündigung befunden habe. Das Gericht fordert die Geschäftsführer zum Beweis auf, dass sich die Kündigung in dem übergebenen Umschlag befunden habe. Es kommt wie es kommen musste, es gibt keine Zeugen, der Beweis gelingt nicht, die außerordentliche Kündigung war nicht wirksam zugestellt worden. Man könnte diesem Beispiel noch viele weitere hinzufügen, wegen derer sich IHK-Mitglieder an die Rechtsabteilung der IHK Lippe wenden, denn gerade das Arbeitsrecht hält viele solcher „Fallstricke“ für Arbeitgeber bereit. Die IHK bietet ihren Mitgliedern deshalb praxisgerechte Services im Individualarbeitsrecht an, vor allem durch Informationen im Internetauftritt und Veranstaltungen, die für IHK-Mitglieder kostenfrei sind. Dabei geht es unter anderem um Themen wie Abmahnungen, Kündigungen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, sowie Fragen rund um Eltern- und Teilzeit. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, ist die IHK ein Anlaufpunkt, um arbeitsrechtliche Fragestellungen sicher zu klären. 

Eine häufige Herausforderung sind die Abmahnung und die Kündigung. Arbeitgeber müssen strenge gesetzliche Vorgaben beachten, um Abmahnungen und Kündigungen rechtlich wirksam zu gestalten. Fehler können zu erheblichen Problemen führen, etwa wenn eine Kündigung unwirksam ist und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Die IHK darf zwar ihre Mitgliedsunternehmens nicht anwaltlich vertreten, Schriftsätze formulieren und Vorgänge vollständig begleiten. Gleichwohl kann sie durch Informationen wichtige Impulse geben, die die Unternehmen in ihrem weiteren Vorgehen unterstützen.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Vertragsgestaltung. Hier gibt es immer wieder Unsicherheiten, welche Klauseln rechtlich zulässig sind und wie Verträge rechtssicher aufgesetzt werden. Themen wie die Befristung von Arbeitsverhältnissen oder flexible Arbeitszeitregelungen werfen oft Fragen auf.

Besonders gefragt sind auch Beratungen zu Elternzeit und Teilzeit. Unternehmen müssen hier gesetzliche Regelungen beachten, die den Arbeitnehmern bestimmte Rechte einräumen, wie zum Beispiel den Anspruch auf eine Rückkehr in Teilzeit. Auch die Umsetzung dieser Rechte im betrieblichen Alltag, etwa bei mehreren Teilzeitwünschen, kann organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Die IHK unterstützt dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und praxistaugliche Lösungen zu finden. Wichtig ist, dass die IHK ausschließlich im Individualarbeitsrecht tätig sein kann. Das Kollektivarbeitsrecht, das Themen wie Tarifverträge, Betriebsräte oder Mitbestimmung behandelt, ist nicht Teil des Beratungsangebots der IHK. Unternehmen, die hier Unterstützung benötigen, können sich an Rechtsanwälte oder spezialisierte Verbände wenden.

Zudem tritt die IHK nicht in Konkurrenz zu niedergelassenen Rechtsanwälten. Die IHK bietet eine erste Orientierung und praxisnahe Hilfestellungen, um rechtliche Fragen zu klären. In komplexeren Fällen oder bei gerichtlichen Verfahren empfehlen die IHK, sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Spezialisierung im Bereich des Arbeitsrechts zu wenden.

Neben der individuellen Erstinformation bietet die IHK ihren Mitgliedern eine Reihe von Leitfäden, Merkblätter und Mustervorlagen, die Unternehmen bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben unterstützen. Diese Materialien helfen, häufige Fragen zu klären, etwa wie eine Abmahnung korrekt formuliert wird oder welche Inhalte in einen Arbeitsvertrag gehören. Durch die Nutzung dieser Hilfsmittel
können Unternehmen sich schnell einen Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften verschaffen und vermeiden, unnötige Fehler zu machen.

Ergänzt wird dieses Angebot durch Veranstaltungen, in denen aktuelle arbeitsrechtliche Themen behandelt werden. Da sich das Arbeitsrecht durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechung ständig weiterentwickelt, ist es für Unternehmen wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. In diesen Veranstaltungen erfahren die Teilnehmer mehr über aktuelle Entwicklungen und können individuelle Fragen einbringen. Diese Angebote richten sich an Unternehmen jeder Größe und bieten praxisnahe Informationen, die im Arbeitsalltag direkt umgesetzt werden können.
Insgesamt bietet die IHK ihren Mitgliedern eine sachgerechte Unterstützung im Individualarbeitsrecht. Diese Beratung hilft Unternehmen dabei, rechtliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, indem sie über die relevanten gesetzlichen Vorgaben informiert und praxisorientierte Lösungen aufzeigt. Auch wenn die IHK keine gerichtliche Vertretung übernimmt, gibt sie Unternehmen das nötige Wissen an die Hand, um im Arbeitsrecht sicher agieren zu können damit Überraschungen vor Gericht wie der angebliche leere Umschlag beim Kündigungsschreiben ausbleiben. 

   

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern