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IHK-Praxis

Corona-Förderungen gehen in neue Runde

Die seit Mitte 2020 etablierten Corona-Förderinstrumente gehen mit der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 für die Monate Januar bis März 2022 in die erneute Verlängerung. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbstständige sowie Start-ups, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.
Mit der Überbrückungshilfe IV werden betriebliche Fixkosten mit maximal 12 Millionen Euro pro Monat pro Unternehmen bezuschusst. Erstattet werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent.
In der Überbrückungshilfe IV zählen Digitalisierungs- und Renovierungskosten nicht mehr zu den erstattungsfähigen Fixkosten. Bei den Hygienemaßnahmen sind auch Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen förderfähig.
Es gibt zusätzliche Regelungen für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, den Veranstaltungsbereich, den Groß- und Einzelhandel sowie Unternehmen der Pyrotechnik.
Bei der Neustarthilfe 2022 können Soloselbstständige Unterstützung beantragen. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt erneut max. 4.500 Euro für Soloselbstständige im gesamten Bezugszeitraum.
Auch die bundesweiten Härtefallhilfen gehen mit dem Förderzeitraum im ersten Quartal 2022 in die Verlängerung.
Die Politik hat bereits einer Verlängerung der Programme für die Monate April bis Juni 2022 zugestimmt.

   

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