Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

E-Rechnung ab 2025

Ab Januar 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. PDF-Formate gelten nicht als elektronische Rechnungen. Die Umstellung betrifft alle Unternehmen, die B2B-Leistungen erbringen oder empfangen. Die IHK bietet Informationsveranstaltungen an, um Unternehmen über die neuen Regelungen und Pflichten zu informieren.

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern