Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Für Unternehmen und Beschäftigte ist die Entwicklung der Coronapandemie nach wie vor mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. Zusätzlich werden die bisherigen Zugangserleichterungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgeber:innen nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

   

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern