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Ermäßigung online beantragen

Mit dem neuen Jahr werden bei der Strom- und Energiesteuer eine Reihe von vorwiegend verfahrenstechnischen Änderungen eingeführt. Wichtigste Änderung: Anträge auf Steuer­entlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG können seit 1. Januar 2025 nur noch online über das Zoll-Portal gestellt werden.

Der Zugang zu den Online-Formularen ist über ein Geschäftskundenkonto möglich. Hierfür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Die Nutzung der bisherigen PDF-Formulare ist nicht mehr möglich. Alle anderen Formulare stehen bis auf Weiteres als PDF sowie zumeist auch online zur Verfügung.

Seit 1. Januar 2025 entfällt bei der Antrag­stellung auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a (Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3), 51, 54 Energiesteuergesetz sowie nach den §§ 9a und 9b Stromsteuergesetz die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten.

   

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