Klima & Energie
Ermäßigung online beantragen
Mit dem neuen Jahr werden bei der Strom- und Energiesteuer eine Reihe von vorwiegend verfahrenstechnischen Änderungen eingeführt. Wichtigste Änderung: Anträge auf Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG können seit 1. Januar 2025 nur noch online über das Zoll-Portal gestellt werden.
Der Zugang zu den Online-Formularen ist über ein Geschäftskundenkonto möglich. Hierfür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Die Nutzung der bisherigen PDF-Formulare ist nicht mehr möglich. Alle anderen Formulare stehen bis auf Weiteres als PDF sowie zumeist auch online zur Verfügung.
Seit 1. Januar 2025 entfällt bei der Antragstellung auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a (Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3), 51, 54 Energiesteuergesetz sowie nach den §§ 9a und 9b Stromsteuergesetz die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten.