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Grenzpreise steigen weiter an

Das Bundesamt für Statistik (destatis) hat Mitte November 2024 die vorläufigen Durchschnittserlöse bei Gas und Strom bekannt gegeben, die als Grenzpreise zur Berechnung der Konzessions­abgabe dienen. Beide Werte sind erneut gestiegen. Sondervertragskunden können von reduzierten Konzessionsabgaben profitieren.

Der Grenzpreis für Strom liegt demnach bei 24.27 Cent je Kilowattstunde. Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden dann nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis liegt. Alle anderen Sondervertragskunden profitieren von einer deutlich reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,11 ct/kWh. Dies können auch Tarif­kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh und einer gemessenen Leistung, die in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt überschreitet, geltend machen.

Der Grenzpreis für Gas ist im Jahr 2023 auf 9,06 Cent je Kilowattstunde gestiegen.

 

   

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