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Klima & Energie

Regelungen behalten Gültigkeit

Wegen des Scheiterns der Ampel-Koalition im Bund und der wahrscheinlich nicht mehr erfolgenden Verabschiedung der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) klargestellt, dass die im aktuellen Merkblatt festgelegten Regelungen gültig bleiben. Dies soll für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen.

Grundsätzlich meldepflichtig sind Unternehmen, die einen Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 2.500 Megawattstunden/Jahr (MWh/a) im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Dabei müssen nur Standorte mit einzelnen Abwärmequellen mit einer Abwärmemenge von 200 oder mehr MWh/a berücksichtigt werden, wenn die Summe dieser Abwärmequellen mindestens 800 MWh/a beträgt.

   

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