Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Neue Gefahrenklassen beachten

Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 sind die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen um neue Gefahrenklassen erweitert worden. Die erste Frist zur Neu­einstufung und -kennzeichnung greift zum 
1. Mai 2025. 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein Poster dazu veröffentlicht.

   

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