IHK-Praxis
Neue Gefahrenklassen beachten
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 sind die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen um neue Gefahrenklassen erweitert worden. Die erste Frist zur Neueinstufung und -kennzeichnung greift zum
1. Mai 2025.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein Poster dazu veröffentlicht.