IHK-Praxis
Neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit der neuen Richtlinie will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das bewährte Programm an verschiedenen Stellen verbessern: Junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus wird der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen hin zu marktfähigen Produkten noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.
Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovations-Netzwerke und deren FuE-Vorhaben ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet. Die wichtigsten Änderungen in der neuen Richtlinie hat das BMWK in einem dreiseitigen Papier zusammengefasst.