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IHK-Praxis

Entwaldungsverordnung: EU-Rat und Parlament einigen sich auf Verschiebung

Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben einer Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um zwölf Monate zugestimmt. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen.

Laut der vorläufigen Einigung werden die Vorschriften, die darauf abzielen, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen, inhaltlich nicht geändert. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Risikobewertung für Herkunftsländer um die neue Kategorie „Kein-Risiko-Land“ zu erweitern, wird damit nicht umgesetzt.

   

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