IHK-Praxis
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Am 18. Dezember ist die neue Verordnung (EU) 2024/3110 „zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“ (Bauprodukteverordnung) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 7. Januar in Kraft und wirkt ab 8. Januar 2026 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Der Anwendungsbereich und der Kreis der Wirtschaftsakteure werden deutlich erweitert. Gefordert wird zudem eine Leistungs- und Konformitätserklärung sowie die CE-Kennzeichnung, wenn ein Bauprodukt einer harmonisierten technischen Spezifikation unterliegt. Über delegierte Rechtsakte wird der Digitale Produktpass eingeführt.