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Irrtümer bei E-Rechnungen!

Zum 1.1.25 ist in Deutschland die E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B) als Standard eingeführt worden. Wir haben die wichtigsten Unsicherheiten und Irrtümer bei diesem Thema zusammengefasst:


Es gibt Übergangsfristen. Ich muss gar nichts machen.

Nur für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Seit 1.1.25 ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet E-Rechnungen empfangen, verarbeiten, validieren und archivieren zu können. Des Weiteren kann es sein, dass Ihr Kunde von Ihnen E-Rechnungen verlangt!

Als Kleinunternehmen bin ich nicht betroffen.

Sie müssen zwar keine E-Rechnungen erstellen, aber Sie müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Ich bekomme und versende schon lange Rechnungen als PDF, das sind doch E-Rechnungen.  

Seit dem 1.1.25 muss eine E-Rechnung die Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format (EU-Norm EN 16931) enthalten, z.B. als XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF-Datei mit eingebetteten Datenteil).

Ich bekomme keine E-Rechnungen, sondern nur normale PDF.  

Es ist nicht so einfach, eine ZUGFeRD-PDF-Rechnung (E-Rechnung) zu erkennen. Der Datensatz ist beim ZUGFeRD-Format in der PDF-Datei „versteckt“. Es können Inhalte fehlen oder mehr Daten (z.B. Anhänge) enthalten sein. Für die weitere Verarbeitung ist aber der Datensatz maßgeblich! Daher ist es wichtig zu prüfen, ob es eine E-Rechnung ist, z.B. mit dem eBill Checker: ebill-checker.de

Ich nutze ein kostenloses Tool aus dem Internet für die E-Rechnungen.  

Es gibt aktuell einen regelrechten „Wildwuchs“ an E-Rechnungstools im Internet. Hier müssen Sie genau darauf achten, ob diese Tools auch die DSGVO beachten und wie mit den Daten umgegangen wird. Sie laden hier Kunden- und Artikeldaten hoch, die für andere Unternehmen interessant sein können! Weiter muss geprüft werden, ob die E-Rechnung strukturell wirklich valide ist und der Norm EN 16931 entspricht. Nur dann berechtigt die E-Rechnung auch zum Vorsteuerabzug!

Weitere Informationen unter
www.ebill-service.de  

   

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