Klima & Energie
Antragstellung lohnt sich
Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer aktualisiert. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit die Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. §§ 9, 9a und 9b Stromsteuergesetz einfach berechnen.
Seit der Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den europäischen Mindestsatz zum 1. Januar 2024 lohnt sich der Antrag auf Ermäßigung der Stromsteuer nach § 9b für fast jedes Unternehmen, das schwerpunktmäßig in den Sektoren Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Baugewerbe. Denn die Stromsteuer in Höhe von 20,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) muss nur für die ersten gut 12 MWh in voller Höhe entrichtet werden. Oberhalb dieses Schwellenwerts können die Unternehmen sich 20 Euro pro MWh zurückerstatten lassen. Das macht bei einem Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 100 MWh bereits 1.750 Euro aus.
Die Antragstellung über das Zollportal bzw. beim Hauptzollamt ist rückwirkend bis Ende 2025 für das Steuerjahr 2024 möglich. Gegenleistungen wie die Einrichtung eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung eines Energieaudits sind seit der Abschaffung des „Spitzenausgleichs“ für Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen nicht mehr erforderlich. Über die Steuererstattungsmöglichkeiten für das produzierende Gewerbe informiert ein IHK-Merkblatt.