Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 02 / April 2025DruckenZurück


IHK-Praxis

Ab 1. August neue Anforderungen an Cybersicherheit

Geräte mit Funkschnittstelle betroffen

Für Geräte, die über eine Funkschnittstelle wie Bluetooth oder WiFi mit dem Internet verbunden werden können, gelten bald klare Regeln zur Cybersicherheit. Ab 1. August 2025 müssen die betroffenen Geräte gemäß EU-Funk­anlagen-Richtlinie zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen auch grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen. Die Hersteller müssen dies mit einer Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung bestätigen.