Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Offizielles

1. Wahlbekanntmachung

I. Allgemeines

Am 31. Dezember 2022 endet die Amtsperiode der 2017 gewählten Vollversammlung. Grundlage für die Wahl der neuen Vollversammlung ist die Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold vom 17. März 2022. Diese kann im Internet unter www.detmold.ihk.de „Wir über uns“/„Rechtsgrundlagen“/ „Wahlordnung“ eingesehen werden.

In der Sitzung am 6. Dezember 2021 hat die Vollversammlung den Unterzeichner zum Wahlleiter sowie Frau Alexandra Schlotthauer-Stulgys und Herrn Günther Vogt zu meinen Stellvertretern gewählt.

II. Ablauf der Wahl

Das Wahlverfahren besteht aus zwei Phasen. Zunächst schlagen die IHK-zugehörigen Unternehmen konkrete Bewerber vor, die für ein Amt in der Vollversammlung kandidieren möchten. Phase 1: Die Bewerber werden in der Oktober-Ausgabe der „Lippe Wissen & Wirtschaft“ sowie auf der IHK-Internetseite veröffentlicht.

Die zweite Phase beginnt Mitte Oktober und betrifft die eigentliche Wahl. In diesem Zeitraum erhalten die Mitgliedsunternehmen der IHK die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Bis zum 14. November 2022, 12:00 Uhr, müssen die Stimmzettel bei der IHK Lippe zu Detmold, Lenonardoda-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold eingegangen sein. Nach der Stimmauszählung erfolgt die Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der Dezember-Ausgabe der „Lippe Wissen & Wirtschaft“ sowie im Internet.

III. Aufruf zur Bewerbung und zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Ich rufe die Unternehmen auf, Kandidaten für die Vollversammlung zu benennen.

1. Wer kommt als Kandidat für die Vollversammlung in Betracht?

Wählbar sind grundsätzlich alle IHK-zugehörigen Unternehmer/-innen, alle gesetzlichen Vertreter insbesondere Geschäftsführer und Vorstände der Mitgliedsunternehmen, eingetragene Prokuristen ebenso wie besonders bestellte Bevollmächtigte. Von der Wahl ausgeschlossen sind Minderjährige und Unternehmen, deren Wahlrecht nach der Wahlordnung ruht. Jedes Unternehmen darf nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.

2. Wer darf wählen?

Die Wahlberechtigung orientiert sich an der Wählbarkeit. Es dürfen daher grundsätzlich alle IHKzugehörigen Unternehmen wählen, es sei denn, das Wahlrecht ist nach der Wahlordnung ausgeschlossen.

Dies ist beispielsweise bei schwerwiegenden Straftaten der Fall. Weitere Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der Wählerliste aufgeführt ist. In die Liste werden alle Unternehmen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen und der Wahlgruppe zugeordnet, die dem jeweiligen Unternehmensgegenstand entspricht. Die Wählerliste (Dateiform) kann in der Zeit vom 20. Juni bis zum 01. Juli 2022, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der IHK eingesehen werden.

Einsprüche gegen die Wählerliste, Anträge auf Änderung der Wahlgruppe bzw. auf Aufnahme in die Wählerliste können Sie bis zum 11. Juli 2022, 16 Uhr, geltend machen. Entsprechende Anträge müssen schriftlich bei der IHK zu meinen Händen eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Wählerliste festgestellt. Nur wer in dieser Liste verzeichnet ist, kann an der Wahl teilnehmen und zwar in der dort verzeichneten Wahlgruppe.

3. Wie kann ich mich für einen Sitz in der Vollversammlung bewerben?

Stellen Sie zunächst fest, welcher Wahlgruppe Sie angehören. Sie können sich nur in Ihrer Wahlgruppe zur Wahl stellen. Eine Übersicht der jeweiligen Wahlgruppen finden Sie am Ende dieser Bekanntmachung.

Sollte bezüglich Ihrer Wahlgruppe Unklarheit bestehen, so wenden Sie sich an die IHK und/ oder machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, die Wählerliste einzusehen (siehe oben). Ihre Wahlbewerbung muss zudem von mindestens fünf wahlberechtigten Unternehmen bzw. deren gesetzlichen Vertretern unterzeichnet sein, die ebenfalls Ihrer Wahlgruppe angehören. Sollte Ihre Wahlgruppe weniger als fünfzig Unternehmen zählen, reicht die Unterzeichnung durch 10 % der Unternehmen aus.

Die Wahlbewerbung hat Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Beruf oder Ihre Stellung im Unternehmen sowie die genaue Bezeichnung des Unternehmens und dessen Anschrift zu enthalten. Das Schriftstück sollte als Wahlbewerbung deklariert und von fünf Wahlberechtigten Ihrer Wahlgruppe unterschrieben werden.

Die Unterzeichner müssen ihren Namen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK-Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift angeben.

Fügen Sie darüber hinaus eine eigenhändig unterschriebene Erklärung bei, dass Sie zur Annahme der Wahl bereit und Ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die Ihre Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Tragen Sie Sorge dafür, dass uns Ihre vollständige Wahlbewerbung bis spätestens zum 3. August 2022, 16:00 Uhr schriftlich, 24 Uhr elekronisch, vorliegt. . Zu diesem Zeitpunkt endet die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge. Nachdem ich die eingegangenen Wahlbewerbungen geprüft und ihre Gültigkeit festgestellt habe, werde ich die Bewerber für jede Wahlgruppe zu einer Bewerberliste zusammenfassen und bekannt geben. Dies wird in der Oktober-Ausgabe der IHK „Lippe Wissen & Wirtschaft“ sowie auf der IHK-Internetseite oder im Eil-Fall in der hiesigen Tagespresse erfolgen.

Die IHK hilft Ihnen auf Anfrage bei der Feststellung Ihrer Wahlgruppe und stellt Wahlbewerbern Namen, Firmen und Anschriften der Wahlberechtigten zum Zwecke der Suche nach Mitbewerbern bzw. nach Unterzeichnern der Wahlbewerbung sowie zum Zwecke der Wahlbewerbung zur Verfügung. Zur Erleichterung der Abwicklung sind bei der IHK zudem entsprechende Vordrucke erhältlich, die auf Wunsch zugesandt werden oder aber über die IHK-Internetseite downgeloadet werden können.

Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Für Unternehmen, die ihr Gewerbe erst nach der Feststellung der Wählerliste anmelden, besteht die Möglichkeit, bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist, die Zulassung zur Wahl durch Zuordnung einer Wahlgruppe beim Wahlleiter zu beantragen.

4. Kann ich auch selbst Kandidaten zur Wahl vorschlagen?

Sie können selbstverständlich beliebig viele Kandidaten vorschlagen, jedoch nur aus Ihrer eigenen Wahlgruppe. Für das Verfahren gilt das oben unter 3. zum Thema „Wahlbewerbungen“ gesagte.

IV. Verteilung der Vollversammlungssitze auf die Wahlgruppen

Zu wählen sind in zwölf (12) Wahlgruppen insgesamt 55 Sitze, die sich wie folgt verteilen:

Wahlgruppe und Anzahl der Sitze

  • Wahlgruppe 1 (Industrie)  21
  • Wahlgruppe 2 (Einzelhandel) 7
  • Wahlgruppe 3 (Großhandel) 4
  • Wahlgruppe 4 (Kreditwirtschaft) 2
  • Wahlgruppe 5 (Versicherungswirtschaft) 2
  • Wahlgruppe 6 (Hotel- und Gastgewerbe) 2
  • Wahlgruppe 7 (Verkehrsgewerbe) 2
  • Wahlgruppe 8 (Handelsvertreter und -makler) 1
  • Wahlgruppe 9 (Grundstücks- und Wohnungswesen) 2
  • Wahlgruppe 10 (IT, Beratung und Kreativwirtschaft) 4
  • Wahlgruppe 11 (Ver- und Entsorger) 2
  • Wahlgruppe 12 (Dienstleistungen und Gewerbe soweit nicht in den anderen Wahlgruppen erfasst) 6


V. Ablauf der Wahl und Wahlfrist

Die Wahl der unmittelbar zu wählenden Vollversammlungsmitglieder erfolgt schriftlich (Briefwahl) mittels Stimmzettel, der für jede Wahlgruppe die Bewerberliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Bewerber enthält. Die IHK wird zu diesem Zweck jedem Wahlberechtigten einen Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts, einen Stimmzettel sowie einen Wahlumschlag übermitteln.

Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Bewerber durch Ankreuzen. Er darf höchstens so viele Bewerber ankreuzen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. Die Wahlfrist beginnt mit der Zustellung der Wahlunterlagen und endet am 14. November 2022. Maßgebend ist der Eingang der Unterlagen bei der IHK, bis 12.00 Uhr, nicht das Datum des Poststempels. Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen diejenigen Bewerber, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von mir zu ziehende Los. Zum Abschluss des Wahlverfahrens werde ich das Wahlergebnis unverzüglich feststellen und die gewählten Mitglieder in der durch die Wahlordnung vorgegebenen Form bekannt machen.

VI. Eingaben an den Wahlleiter

Richten Sie Ihre Eingaben und Fragen an den Wahlleiter der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold, Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold.

VII. Hinweise und weitere Auskünfte

Die Mitarbeiter der IHK geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Anfragen richten Sie bitte an Svenja Jochens, Tel.: 05231 7601-43, Fax: 05231 7601-667, Email: jochens@detmold.ihk.de, oder an Sylvia Wirtz, Tel.: 05231 7601-55, Email: wirtz@detmold.ihk.de.

Ich habe diese Wahlbekanntmachung so verfasst, dass sie in konkreten Verfahrensschritten und Handlungsvorschlägen die Teilnahme an der Wahl erleichtert. Nicht jeder Schritt ist zwingend. Zur Teilnahme an der Wahl sind nur die Schritte erforderlich, die die Wahlordnung vorsieht. Im Zweifelsfall ziehen Sie daher den Text der Wahlordnung zu Rate.

Bitte beachten Sie auch meine weiteren Wahlbekanntmachungen in der „Lippe Wissen & Wirtschaft“ sowie der IHK-Internetseite, in denen ich Sie über den Wahlfortgang informiere sowie die Kandidatenlisten und das Wahlergebnis veröffentliche.

Der Wahlleiter

Ernst-Michael Hasse

 

ALLE WICHTIGEN TERMINE AUF EINEM BLICK:

1. Prüfung der Wahlgruppenzugehörigkeit durch das einzelne Mitglied: 20.06. – 01.07.2022

2. Einreichen der Kandidaturunterlagen: 13.07. – 03.08.2022

3. Bekanntgabe der Bewerberliste: Lippe Wissen & Wirtschaft, Oktober-Ausgabe 2022 und IHK-Internetseite

4. Wahltermin: 10.10. – 14.11.2022 (12:00 Uhr)

5. Veröffentlichung des Wahlergebnisses: Lippe Wissen & Wirtschaft, Dezember-Ausgabe 2022 und IHK-Internetseite

BITTE BEACHTEN SIE:

Alle Wahlberechtigten haben in der Zeit vom 20. Juni bis zum 01. Juli 2022 die Möglichkeit, ihre Wahlgruppenzugehörigkeit überprüfen und ggf. anpassen zu lassen, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dazu Anlass gibt.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt auf mit:
Svenja Jochens, Tel.: 05231/7601-43, jochens@detmold.ihk.de
Sylvia Wirtz, Tel.: 05231/7601-55, wirtz@detmold.ihk.de.