Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 06 / Dezember 2025DruckenZurück


IHK-Praxis

RoHS-Ausnahmen für Blei geändert

Für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gelten Beschränkungen durch die RoHS-Richtlinie. Die EU-Kommission hat folgende Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht:

· Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer
· Blei in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik
· Blei in hochschmelzenden Loten

Unternehmen sollten sich auf das Ende der Verwendung von Blei in den genannten Anwendungen einstellen und bei den betroffenen Anwendungen rechtzeitig auf alternative bleifreie Materialien umstellen.