Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 01 / Februar 2026DruckenZurück


IHK-Praxis

ElektroG novelliert

Neue Regeln für den Handel

Zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG IV) in Kraft getreten. Ab 1. Juli müssen Handelsunternehmen mit einer bestimmten Mindestverkaufsfläche, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, deutlicher und einheitlich über die Rückgabe im Geschäft informieren. Die Sammelstellen müssen mit einem bundeseinheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet werden. Die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten wird auf Verkaufsstellen jeder Größe erweitert.

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