Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 04 / August 2026DruckenZurück


IHK-Praxis

Rat und Parlament müssen noch zustimmen

Freiwilliger Standard zur CSRD beschlossen

Die EU-Kommission hat den überarbeiteten Entwurf des freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Volontary Standard – VS) als delegierte Verordnung beschlossen. Damit sollen nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen ihren Informationspflichten in der Lieferkette CRSD-pflichtiger Unternehmen nachkommen können. Zum Schutz von Kleinstunternehmen enthält der freiwillige Standard zwei unterschiedlich umfangreiche Obergrenzen für die Wertschöpfungskette (Value Chain Cap):Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden müssen neun Datenpunkte und Informationen aus dem Basis-Modul erheben und anfragenden Geschäftspartner mitteilen. Sie erhalten somit zusätzlichen Schutz vor dem „Trickle-down-Effekt“ in der Wertschöpfungskette.Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden müssen 23 Datenpunkte und Informationen aus dem Basis- und dem Zusatzmodul erheben und angeben.Rat und EU-Parlament können noch ein „Veto“ einlegen. Sind Rat und EU-Parlament mit der delegierten Verordnung einverstanden, würde der Voluntary Standard (VS) im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht werden und für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die nach dem VS berichteten Informationen müssen nicht geprüft werden.