Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 04 / August 2026DruckenZurück


IHK-Praxis

PPWR gilt ab dem 12. August

Neue Regeln für Verpackungen

Am 12. August löst die neue europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“; PPWR) das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Ab dann gelten die wesentlichen Regelungen zur Konformitätsbewertung von Verpackungen gemäß den Artikeln 5 bis 12 sowie 24 und 27 der PPWR. Entscheidend hierbei sind die Rollen-Definitionen für Erzeuger und Hersteller nach Artikel 3 Absatz 13 und 15. Während Erzeuger künftig eine technische Dokumentation sowie eine Konformitätserklärung erstellen müssen, sind Hersteller verpflichtet, sich im Verpackungsregister zu registrieren.

Zudem gelten Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe. So liegt der gemeinsame Höchstwert für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom bei 100 mg/kg. Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen bestimmte PFAS nur noch in begrenzten Mengen enthalten (höchstens 25 ppb/Einzelsubstanz, insgesamt 250 ppb). Zusätzlich gilt ein Schwellenwert von 50 ppm für PFAS (einschließlich polymerer PFAS). Bei einem Gesamtfluorgehalt von mehr als 50 mg/kg ist ein Nachweis über die Herkunft des Fluors gefordert.