Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 05 / Oktober 2026DruckenZurück
Was die neuen Regeln für lippische Unternehmen bedeuten
Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und bringt zahlreiche Neuerungen und Herausforderungen mit sich. So werden spezifische Rollen innerhalb der Lieferkette neu definiert und Händler, die ihre Ware an Endabnehmer im EU-Ausland liefern, müssen fortan einen Bevollmächtigten in diesem Mitgliedsstaat benennen.
Wer Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt, gilt laut der PPWR als Erzeuger. Auch Unternehmen, die eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke entwickeln oder herstellen lassen, zählen dazu.Darüber hinaus können auch Verpackungslieferanten als Erzeuger gelten, sofern der Empfänger ein Kleinstunternehmen (gemäß 2003/361/EG) ist, dass Verpackungen oder verpackte Produkte unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt und beide im selben EU-Mitgliedsstaat ansässig sind. So kann bspw. ein dänischer Lieferant nicht die Rolle eines Erzeugers annehmen, wenn er ein deutsches Kleinstunternehmen beliefert.
Der zweite wichtige Begriff im Bezug auf die EU-Verpackungsverordnung ist der des Herstellers, worunter jeder „der erstmals Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellt“ die in einem EU-Mitgliedsstaat zu Abfall werden zusammengefasst wird. Ist ein Erzeuger in einem Mitgliedstaat ansässig, dann wird dieser dort automatisch zum Hersteller. Bei Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen ist dies der Erzeuger der vollständigen, leeren Verpackung, bei Verkaufs- und Umverpackungen ist dies der Erzeuger des verpackten Produkts.
Ist der Erzeuger allerdings in einem Drittland ansässig, dann gilt das erste Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat in der Lieferkette als Hersteller. Ausnahmen bilden dagegen Unternehmen aus Drittstaaten, die direkt an Endverbraucher liefern. Hier bleibt das Unternehmen aus dem Nicht-EU-Mitgliedsland Hersteller. Die Hersteller müssen sich u.a. in den nationalen Registern eintragen, Rücknahme- und Verwertungspflichten übernehmen, sich bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem Rücknahmesystem beteiligen und weitere Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung übernehmen. Wer innerhalb des EU-Marktes an einen Endabnehmer eines anderen EU-Mitgliedsstaates liefert, der muss nun einen „Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung“ beauftragen, um die Herstellerpflichten in diesem Mitgliedsstaat entsprechend zu erfüllen. Da diese Neuerungen vor allem kleine Unternehmen und Online-Händler vor große Herausforderungen stellen, sieht die Verpackungsverordnung potenzielle Erleichterungen für Hersteller, die pro Jahr maximal 10 Tonnen an Verpackungen erstmalig in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen, vor.
Wir haben lippische Unternehmerinnen und Unternehmer gefragt, wie sie mit diesen Neuerungen umgehen.
Achim Barmeyer, Seilbahnshop:
Für mich als Onlinehändler bedeutet die neue Verpackungsverordnung einen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand, welcher sich nicht rechnet.Ein Bevollmächtigter, die Registrierung und Mengenmeldung für jedes EU-Land sind für KMU ohne externe Dienstleister nicht zu stemmen. Ich habe wie viele andere Onlinehändler den Versand in die EU vorerst gestoppt.
Tamara Quentell-Raub, Kracht GmbH & Co. KG:
Individualität ist unser Geschäftsmodell – die PPWR darf daraus kein Bürokratieproblem machen.Als kleines Familienunternehmen stellen wir am Standort Lemgo-Lieme aus einem Sortiment von rund 1.300 Küchentextilien 2er-, 3er- und Mehrfach-Sets nach Kundenwunsch zusammen. Wir verpacken sie per Hand und etikettieren sie individuell. Dadurch kann derselbe Artikel je nach Kunde oder sogar Filiale unterschiedlich verpackt sein.Die PPWR bringt für uns nicht nur einen erheblichen Dokumentations- und Verwaltungsaufwand mit sich. Sie wirft auch eine sehr praktische Frage auf: Wie lässt sich diese Verpackungsvielfalt in Warenwirtschaft, Artikelstammdaten und bestehenden EDI-Prozessen abbilden? Wenn jede Verpackungsvariante zu einem eigenen Artikel werden muss, wird aus gelebter Kundennähe schnell ein kaum beherrschbares Datenprojekt.Das Ziel nachhaltiger und recyclingfähiger Verpackungen unterstützen wir. Kleine Unternehmen brauchen jedoch praxistaugliche Regeln und digitale Lösungen, die kundenindividuelle Geschäftsmodelle berücksichtigen – und sie nicht ausbremsen.
Volker Schlingmann, Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG:
Der 12.8. war „PPWR-Bürokratietag“! „Brüssel sorgt für PPWR-Chaos“ lautet am 7.8. die Titelseite der Lebensmittelzeitung. Die EU-Regelung verfolgt das Ziel recyclebare Verpackungssysteme und Mehrweganteile aller Verpackungsarten zu stärken. Mit Inkrafttreten der PPWR haben sich unzählige Arbeitsstunden durch den weiteren Bürokratieaufwand ergeben, es hat sich jedoch keine Verpackung positiv verändert. Da BAD MEINBERGER ausschließlich Mehrwegartikel in Verkehr bringt, erfüllen wir bereits jetzt einen wesentlichen Teil der gültigen Regularien, wobei uns Fragestellungen und Rechtsunsicherheiten in den kommenden Jahren begleiten werden. Mit den weiteren erheblichen Steigerungen der Bürokratie aus der EU EmpCo-Richtlinie, der erwarteten Zuckersteuer, … wird die Industrie erneut massiv negativ belastet.
Nach der Veröffentlichung der PPWR sind der EU-Kommission zahlreiche Fragen zur Auslegung bestimmter Regelungen gestellt worden. Zur Anwendung und Umsetzung hat die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht und ihre FAQs zur PPWR aktualisiert und deutlich erweitert. So gehen die FAQs auch auf die Rollendefinition bei Transportverpackungen ein und interpretieren sie neu. Die veröffentlichten Leitlinien und FAQs sollen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen sowie die einheitliche Anwendung der Verordnung in der gesamten Union erleichtern. Die Leitlinien und die FAQs ersetzen, ergänzen oder ändern jedoch nicht die Bestimmungen der PPWR.