Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 05 / Oktober 2026DruckenZurück
Ehrenamtliche Handelsrichter:innen - Wirtschaft in der Justiz
Handelsrichter:innen bringen die praktische Perspektive der Wirtschaft in die Rechtssprechung ein.
In ihrem Ehrenamt an den Kammern für Handelssachen der Landgerichte entscheiden sie gemeinsam mit Berufsrichter:innen über Streitigkeiten insbesondere aus dem Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht.
Dabei sind sie den Berufsrichter:innen rechtlich nahezu gleichgestellt, verfügen über volles Stimmrecht und wirken gleichberechtigt an Urteilen mit.
Vorgeschlagen werden die Handelsrichter:innen von der örtlichen Industrie- und Handelskammer, die erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer für das Ehrenamt benennen. Nach der Prüfung auf ihre persönliche Eignung durch das Gericht werden sie für fünf Jahre berufen und können mehrfach wiederbestellt werden.
So fließt unternehmerische Erfahrung direkt in die gerichtliche Entscheidungsfindung ein.