Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 05 / Oktober 2026DruckenZurück
Änderungen im Wettbewerbsrecht
Unternehmen müssen sich auf neue Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung einstellen. Seit dem 27. September 2026 gelten in der EU strengere Regeln gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsversprechen. Ziel ist ein fairer Wettbewerb und ein besserer Verbraucherschutz.
Besonders betroffen sind pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Künftig müssen solche Angaben klar belegt oder konkret erläutert werden. Unternehmen dürfen beispielsweise nicht den Eindruck erwecken, ein gesamtes Produkt sei umweltfreundlich, wenn sich der Vorteil nur auf einzelne Aspekte bezieht. Auch klimabezogene Aussagen und Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen.
Die IHK Lippe begrüßt das Ziel transparenter Marktbedingungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stünden bereits heute vor zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten. Entscheidend sei daher, dass neue Regelungen praktikabel und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Die IHK empfiehlt Betrieben, ihre Werbe- und Kommunikationsmittel frühzeitig zu überprüfen.
Das kostenfreie Tool unterstützt Unternehmen dabei, Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, pauschale Umweltversprechen sowie klimabezogene Werbeaussagen auf mögliche rechtliche Risiken nach den ab 27. September 2026 geltenden Regeln zu prüfen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.