Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Titelthema - Leitartikel

zur IHK-Vollversammlungswahl 2022

2. Wahlbekanntmachung

Jede Stimme zählt!

Mit dieser 2. Wahlbekanntmachung leite ich die entscheidende Phase der Wahl zur Vollversammlung der IHK Lippe zu Detmold ein. Alle wahlberechtigten IHK-zugehörigen Unternehmen sind nun aufgefordert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die nächsten fünf Jahre zu wählen. Sie wählen mit Ihrer Stimme das „Parlament der Wirtschaft“ als oberstes Organ der IHK. Dieses entscheidet aktiv über die Grundsätze der IHK-Arbeit, über regionalwirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte, über Beiträge, Gebühren und den Wirtschaftsplan. Bekennen Sie sich durch Ihre Teilnahme und Ihre Stimmabgabe zur Region. 69 Unternehmensvertreter:innen sind dem Aufruf meiner ersten Wahlbekanntmachung gefolgt und bewerben sich um die 55 Sitze. Ergreifen Sie die Chance und wählen Sie!

Wahlablauf:

Anfang Oktober 2022 werden allen wahlberechtigten Unternehmen die für die Wahl erforderlichen Unterlagen zugesandt. Sie bestehen aus:

1. einer Anleitung, die wesentliche Informationen über das Wahlverfahren enthält,

2. dem Stimmzettel für die entsprechende Wahlgruppe,

3. dem Wahlumschlag für den Stimmzettel,

4. der Erklärung für den Nachweis der Wahlberechtigung (Wahlschein),

5. dem Briefumschlag für die Rücksendung der Unterlagen an den Wahlleiter.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen sind so rechtzeitig zurückzusenden, dass sie spätestens am 14. November 2022, 12:00 Uhr, bei mir eingehen. Zur Vermeidung von Formfehlern bitte ich Sie, die Wahlanleitung zu beachten. Insbesondere ist wichtig, dass die Erklärung der Wahlberechtigung (Wahlschein) und der mit dem Stimmzettel versehene, verschlossene Wahlumschlag gemeinsam in dem Antwortumschlag an die IHK zurück gesandt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf die erste Wahlbekanntmachung und die Wahlordnung der IHK Lippe zu Detmold.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Die Wählerliste beruht auf dem Datenbestand der IHK und wurde in der Zeit vom 20. Juni bis zum 1. Juli 2022 den Interessenten zugänglich gemacht. Am 12. Juli 2022 hat der Wahlausschuss dann nach Erledigung von Änderungsanträgen die Wählerliste für ordnungsgemäß befunden und festgestellt.

Wer kann das Wahlrecht ausüben?

Das Wahlrecht wird durch den Inhaber des Unternehmens ausgeübt. Für eine juristische Person handelt der gesetzliche Vertreter unabhängig davon, ob er allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Das Wahlrecht kann auch durch Prokuristen ausgeübt werden. Sofern der Hauptsitz des Unternehmens außerhalb des IHK-Bezirks liegt, kann die Wahl auch durch einen Wahlbevollmächtigten erfolgen. Dies gilt nicht, sobald die im IHK-Bezirk gelegene Betriebsstätte von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Prokuristen geleitet wird. Jedes Unternehmen hat nur eine Stimme.

Wer kann gewählt werden?

Die nachfolgenden Kandidaten haben sich ordnungsgemäß um einen Sitz in der IHK-Vollversammlung beworben bzw. sind vorgeschlagen worden.

Nach Abschluss der Wahl stelle ich das Ergebnis fest und mache die Namen der gewählten Bewerber in der Dezember-Ausgabe der Lippe Wissen & Wirtschaft bekannt. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Weitere Auskünfte rund um das Thema Wahl erteilt Ihnen gerne Svenja Jochens | Tel.: (05231) 7601-43 oder perEmail: jochens@detmold.ihk.de.

Detmold, den 1. September 2022

gez.Der Wahlleiter
Ernst-Michael Hasse