Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

Merkblatt: Was beim Brennstoffwechsel zu beachten ist

Anträge frühzeitig einreichen

Der Kreis Lippe und die IHK Lippe informieren in einem neuen Merkblatt darüber, welche Ausnahmeregeln gelten und was bei einem Wechsel, beispielsweise von einer Erdgas- zu einer Ölheizung oder beim Aufstellen eines Flüssiggastanks zu beachten ist.

Dem drohenden Gasmangel im Winter wollen viele Unternehmen nicht nur durch Einsparmaßnahmen begegnen, sondern auch durch den Wechsel von Gas auf andere Brennstoffe. Hierfür können bau-, immissionsschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Hinzu kommen gegebenenfalls Prüfungen von Lagerbehältern und des Brandschutzes. Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen an entsprechende Vorhaben. Es wird bei Änderungen der Rechtslage angepasst.

Der Kreis Lippe sagt zu, die erforderlichen Verfahren unter Berücksichtigung der drohenden Gasmangellage prioritär zu bearbeiten, um Unternehmen mit hohem Energiebedarf den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Wichtig ist jedenfalls, rechtzeitig vor einem geplanten Wechsel des Brennstoffs Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen.

Die IHK-Organisation wirkt gegenüber der Bundesregierung darauf hin, dass die Verfahren weiter vereinfacht und beschleunigt werden.

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5623658)