Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Titelthema

Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung

Denjenigen, die eine erstklassige Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf im dualen System gemacht haben, winkt ein finanzieller Zuschuss für ihre Weiterbildung, wenn Sie als Stipendiaten in das Programm Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgenommen werden.

Wer kann gefördert werden?
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
• Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
• Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
 oder
• Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
• Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
• Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Höheren Berufsbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann,
• Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
• Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Stipendiat des Programms und können gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.700 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.100 EUR.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
• Maßnahmekosten
• Fahrtkosten
• Aufenthaltskosten
• Notwendige Arbeitsmittel
• Prüfungskosten
• IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme

Wie werde ich Stipendiat?
Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die IHK Lippe zu Detmold wählt am Ende eines Kalenderjahres unter den Bestabsolventen die Stipendiaten für die Förderung aus.