Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

EnSimiMaV in Kraft

Heizungsoptimierung wird Pflicht

Seit 1. Oktober ist die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen ( EnSimiMaV) in Kraft. Sie gilt bis zum 30. September 2024 und zielt hauptsächlich auf Einsparungen in den kommenden Heizperioden ab. Sie verpflichtet zur Überprüfung und ggf. zur Optimierung von Gasheizungsanlagen sowie zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh).

An allen Gas-Heizungsanlagen muss bis zum 15. September 2024 ein Heizungscheck zur Heizungsoptimierung durchgeführt werden. Bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich verpflichtend vorgenommen werden. Dies gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 m² beheizter Fläche und für Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten. Kleinere Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten haben Zeit bis zum 15. September 2024. Für beide Pflichten gibt es Ausnahmeregelungen.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 10 GWh im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre, die über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen bzw. die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einsetzen, sind verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten die im Audit identifizierten wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen umsetzen. Die Wirtschaftlichkeit gilt dann als gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. 

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5641098)