Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück
Prüfungsberichte bis 31.12.2022 einreichen
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO sind verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres entweder einen Prüfungsbericht gemäß § 24 FinVermV oder eine Negativerklärung bei ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. Für das Kalenderjahr 2021 endet die Frist am 31.12.2022.
Wie kann ich den Prüfungsbericht oder die Negativerklärung einreichen?
Bevorzugt per E-Mail an Olga Gardok
gardok@detmold.ihk.de
Gern können Sie uns den Prüfungsbericht als Datei weiterleiten oder als gescanntes Dokument per E-Mail zuschicken.
Die Negativerklärung bitte unterzeichnen, diese können Sie uns ebenfalls als gescanntes Dokument per E-Mail zuschicken.
Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung kann auch per Post gesendet werden an:
Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Olga Gardok | Leonardo-da-Vinci-Weg 2 | 32760 Detmold
www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 4258342)