Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

Prüfungsberichte bis 31.12.2022 einreichen

Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO sind verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres entweder einen Prüfungsbericht gemäß § 24 FinVermV oder eine Negativerklärung bei ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. Für das Kalenderjahr 2021 endet die Frist am 31.12.2022.

Wie kann ich den Prüfungsbericht oder die Negativerklärung einreichen?

Bevorzugt per E-Mail an Olga Gardok
gardok@detmold.ihk.de

Gern können Sie uns den Prüfungsbericht als Datei weiterleiten oder als gescanntes Dokument per E-Mail zuschicken. 
Die Negativerklärung bitte unterzeichnen, diese können Sie uns ebenfalls als gescanntes Dokument per E-Mail zuschicken. 

Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung kann auch per Post gesendet werden an: 

Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Olga Gardok |  Leonardo-da-Vinci-Weg 2 | 32760 Detmold 

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 4258342)