Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Klima & Energie

Größere Verbraucher müssen Mitteilungspflichten beachten

Gas- und Strompreisbremse in Kraft

Am 16. Dezember sind die Gas- und Strompreisbremse vom Bundesrat beschlossen worden. Damit verbilligt der Bund den Preis für Strom, Gas und Wärme für ein Grundkontingent (Tabelle). Die Bremsen wirken für die meisten Verbraucher:innen und Unternehmen automatisch - allerdings teilweise rückwirkend - ab 1. Januar 2023. Oberhalb des jeweiligen Grundkontingents muss der volle vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Die Entlastung wird zusätzlich für Unternehmen mit besonders hohen Entlastungssummen begrenzt. Dabei kommen relative und absolute Entlastungsgrenzen sowie ggf. Aspekte wie die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, Gewinnschwellen und/oder die Energieintensität zur Anwendung.

Zudem müssen bestimmte Mitteilungspflichten beachtet werden, die sich auf sämtliche Netzentnahmestellen beziehen:

• bei Entlastungen im Jahr 2023 > 100.000 Euro bis 30. Juni 2024 
• wenn die monatliche Entlastung 150.000 Euro übersteigt, bis zum 31. März 2023, sonst unverzüglich und nach dem 31. Dezember 2023 spätestens bis zum 31. Mai 2024
• wenn die Entlastungssumme die  zwei Millionen Euro-Grenze übersteigt, unverzüglich
• wenn die Entlastungssumme 50 Millionen Euro übersteigt, Vorlage eines Plans zur energetischen Transformation bis zum 31. Dezember 2024

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5641580)