Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Offizielles

Gerhard Lüking und Svenja Jochens ernannt

IHK-Schlichtungsstelle sowie Einigungsstelle

Gerhard Lüking, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht Detmold, ist von der Vollversammlung am 8. Dezember 2022 für die Dauer von drei Jahren (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025) zum Vorsitzenden der Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung ernannt worden.
Ebenfalls ist Gerhard Lüking von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024) zum Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ernannt worden.

Svenja Jochens, Justitiarin der IHK Lippe zu Detmold, ist von der Vollversammlung am 8. Dezember 2022 für die Dauer von drei Jahren (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025) zur stellvertretenden Vorsitzenden der Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung ernannt worden.
Ebenfalls ist Svenja Jochens von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024) zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ernannt worden.

 

Ziel der Schlichtungsstelle Hotelklassifizierung ist es, Streitigkeiten im Rahmen der Klassifizierung beizulegen. Auf diese Weise soll der Weg zu einer gütlichen Einigung vor Anrufung der Gerichte geebnet werden. In das Klassifizierungsverfahren, das vom Hotel- und Gaststättenverband getragen wird, sind in NRW die Industrie- und Handelskammern Aachen, Arnsberg und Lippe eingebunden. Die IHK Lippe betreut den gesamten Raum Ostwestfalen-Lippe.Ziel der Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist es, in Wettbewerbsstreitigkeiten eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie ermöglicht es, solche Streitfälle ohne Inanspruchnahme der Gerichte einfach und kostensparend beizulegen.