Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen

Jetzt mit Projekt starten

Künftig müssen deutlich mehr Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Das hat das EU-Parlament beschlossen. Am 10. November 2022 wurde der Kompromiss zwischen Rat und Parlament zur “ Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) angenommen. Die CSRD-Richtlinie muss noch vom Rat beschlossen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Mit der CSRD-Richtlinie wird der Anwendungsbereich gegenüber der geltenden CSR-Richtlinie von jetzt 500 auf dann 15.000 Unternehmen allein in Deutschland ausgeweitet. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Teil des Lageberichts.

Berichtspflichtig werden ab 2025 (für 2024) alle Unternehmen, die jetzt schon der CSR-Berichtspflicht unterliegen. Ab 2026 (für 2025) greift die Richtlinie für alle “großen” Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Größenmerkmale überschreiten (20 Mio. Euro Bilanzsumme, 40 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse, durchschnittliche Beschäftigtenanzahl  ›250).

Die betroffenen Unternehmen werden für die CSRD umfassend Daten ermitteln, auswerten und bewerten müssen. Das gilt zudem auch für die betriebliche Umsetzung der EU-Taxonomie. Wegen des enormen Aufwands sollten die betroffenen Unternehmen das Projekt Nachhaltigkeitsberichterstattung schon jetzt anpacken.

Parallel hat eine Expertengruppe die Entwürfe der themenspezifischen Berichtsstandards veröffentlicht, die die Anforderungen der CSRD-Richtlinie intepretieren und spezifische Offenlegungspflichten festlegen. Die Standards sollen bis Mitte 2023 als delegierte Rechtsakte beschlossen werden.

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5553554)