Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

von Messen können einreisen

Aussteller und Besucher

Grundsätzlich können Messeteilnehmer:innen aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das gilt auch bei einer Einreise aus Hochrisikogebieten und Besucher:innen oder Aussteller:innen, die nicht gegen Corona geimpft sind. Allerdings kann abhängig von der konkreten Messe die 2G-Regel gelten, sodass gegebenenfalls nur mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpfte sowie genesene Personen Zutritt zum Messegelände haben.