Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Inside

Hinweisgeberschutzgesetz

Praktische Tipps

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, Anfang 2023 sollte es in Deutschland in Kraft treten.
Rechtsanwalt Dr. Sören Kramer, Kanzlei BRANDI in Detmold, erläuterte den Zweck der Richtlinie und des Gesetzes. Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, sollen besser vor Kündigungen und anderen Benachteiligungen geschützt werden. Und: Das sogenannte „Whistleblowing“ soll durch Einführung von Meldesystemen in geregelte Bahnen gelenkt werden. Stefan Kröger, Geschäftsführer der AUDIT-NRW GmbH, beantwortete Fragen rund um die datenschutzrechtlichen Auswirkungen. Kröger machte deutlich, dass der Beschäftigungsgeber verpflichtet sei, über die Verarbeitung von Daten, die bei Meldungen erhoben werden, ausreichend zu informieren, vor Errichtung eines Hinweisgebersystems eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen und über die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nachzudenken.
Die Veranstaltung war Teil der Informationsreihe „Recht“ und bot sowohl eine Plattform zur Information der IHK-Mitglieder als auch einen Dialog zwischen Experten und Unternehmer:innen.