Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


IHK-Praxis

Unternehmen können Anträge auf Energiekostenentlastung stellen

Land startet Härtefallregelung

Kleine und mittlere Unternehmen können seit 21. März einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung stellen, wenn die hohen Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse eine besondere Belastung darstellen.

Hat sich für Ihr Unternehmen der Gas- und/oder Strompreis in mindestens einem Monat im Zeitraum von Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat im Jahr 2021 mindestens vervierfacht? Dann kann Ihr Unternehmen im Online-Portal der NRW-Bank die Erstattung eines Monatsabschlags für Strom und/oder Gas auf Basis des Preises von November 2022 beantragen. Als Berechnungsgrundlage werden der jeweilige “Bruttoarbeitspreis” (Beschaffungskosten, Netzentgelt, Konzessionsabgabe, staatliche Steuern und Abgaben) zuzüglich ein Zwölftel des Jahresgrundpreises herangezogen. Eine Existenzgefährdung muss dafür nicht nachgewiesen werden.
In den nächsten Wochen will das Land weitere Stufen der "Härtefallregelung KMU Energie" starten.

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5664794)