Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Titelthema

In paritätischer Besetzung zu gemeinsamen Zielen

Der Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Lippe hat eine besondere Rolle, da er nicht von der Vollversammlung berufen wird.

Gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) setzt sich der BBA paritätisch aus je sechs Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertretern von berufsbildenden Schulen zusammen, ergänzt durch sechs Stellvertreter pro Gruppe. Die Arbeitgebervertreter werden von der IHK Lippe vorgeschlagen, die Arbeitnehmervertreter von den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds und die Lehrervertreter von der Bezirksregierung Detmold. Die eigentliche Berufung erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen für eine vierjährige Amtszeit. Während dieser Zeit können Nachberufungen für ausscheidende Mitglieder erfolgen. Der BBA wählt in seiner konstituierenden Sitzung "alternierende" Vorsitzende aus den Gruppen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, die sich jährlich abwechseln. Der BBA hat die Möglichkeit, Rechtsregelungen für Aus- und Weiterbildung zu treffen. Dies umfasst Prüfungsordnungen für Fortbildungsangebote, die keiner Bundesverordnung unterliegen, sowie eine allgemeine Prüfungsordnung für alle Weiterbildungsprüfungen, einschließlich der Ausbildereignung. Im Bereich der Ausbildung kann der BBA eigenes Recht setzen, insbesondere bei Berufsqualifikationen für behinderte oder beeinträchtigte Jugendliche. Der Ausschuss verabschiedet auch eine Prüfungsordnung für die Ausbildung und eine Schlichtungsordnung für Streitfälle. Während diese Rechtsakte der Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bedürfen, gibt es interne Verfahrensregelungen zur Ausbildung, z. B. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. Der BBA wird angehört, bevor die IHK entsprechende Regelungen nach dem BBiG erlässt, jedoch ist sein Votum nicht bindend.

Text
Michael Wennemann
IHK-Geschäftsführer