Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 01 / Februar 2024DruckenZurück
Stromsteuer gesenkt, kein Spitzenausgleich mehr
Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für 2024 ist das Stromsteuergesetz geändert worden. Die Stromsteuer nach § 9b StromStG wird für das produzierende Gewerbe um 20 Euro/MWh auf das europäische Mindestniveau von 0,50 Euro/MWh abgesenkt.
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 Energiesteuergesetz wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Gleichzeitig entfallen folgende Regelungen wegen Auslaufens der EU-Beihilferegelungen:
Weitere Infos unter: www.ihk.de/lippe-detmold/.../neuer-inhalt2024-01-aenderungen-bei-der-energie-und-stromsteuer-6018120