Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 04 / August 2024DruckenZurück


IHK-Praxis

Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert

Erleichterungen für Antragsteller

Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 9. Juli 2024 in Kraft getreten. Damit werden zahlreiche Bestimmungen zu Genehmigungsverfahren erweitert und konkretisiert. Zentrale Erleichterungen wie die Begrenzung der Entscheidungsfrist für Genehmigungsbehörden, ein fakultativer Erörterungstermin oder die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung bleiben auf bestimmte Anlagen beschränkt. 

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