Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 06 / Dezember 2024DruckenZurück
Neue Kurspläne für die Schulung von Gefahrgutfahrern: Die Gefahrgutvorschriften (ADR) werden alle zwei Jahre dem aktuellen Stand angepasst. Daraus folgt die Anpassung der „Kurspläne für die Schulung der Fahrzeugführer:innen nach Kapitel 8.2 ADR“.
Diese sind als Verwaltungsvorschrift erlassen. Sie finden ab dem 01.01.2025 Anwendung und stehen auf der Internetseite der IHK Lippe als Download bereit.