IHK-Praxis
Neu ab 2024
Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für 2024 ist das Stromsteuergesetz geändert worden. Die Stromsteuer nach § 9b StromStG wird für das produzierende Gewerbe um 20 Euro/MWh auf das europäische Mindestniveau von 0,50 Euro/MWh abgesenkt.
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 Energiesteuergesetz wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Gleichzeitig entfallen folgende Regelungen wegen Auslaufens der EU-Beihilferegelungen:
- vollständige Steuerentlastung nach § 53a Absatz 6 EnergieStG und teilweise die
- Steuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 des StromStG